Förderung
WestLB Stiftung Zukunft für NRW
ab 15.03.2008 erhalten unsere Auszubildenden eine zusätzliche Förderung durch die „WestLB Stiftung Zukunft für NRW“
„Nachbetreuung und Begleitung der Teilnehmer an der berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme in der ersten Phase der Berufstätigkeit“.
Die Förderung hat eine maximale Dauer von 3 Jahren (15.03.2008 bis 14.03.2011).
Die Nachbetreuung umfasst folgendes Aufgabengebiet:
- regelmäßige Kontaktaufnahme und Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- in Ausnahme- und Problemfällen auch vor Ort
- Einrichtung von ambulant betreuten Wohnformen (soweit notwendig)
- Beratung, Beantragung von Schwerbehindertenanträgen
- Beratung, Kontaktaufnahme mit Integrationsfachdiensten
- Individuelle Beratung und Betreuung bei auftretenden Defiziten (Ordnung, Mobilität, Verhalten, usw.)
- bei Arbeitslosigkeit neue Vermittlungsbemühungen
Jugendliche, die ihre Ausbildung beendet haben, sollen in dieser Phase das Angebot zur Nachbetreuung über maximal 1 Jahr erhalten. Dies wird die Beratung und Unterstützung bei der Einarbeitung im Betrieb umfassen. Pädagogische Aufarbeitung von aktuellen Konfliktsituationen ist ein weiterer umfassender Teil des Aufgabengebiets.
In Ausnahmefällen geht es um nachträgliche Vermittlung nicht ausreichend ausgebildeter Einzelkompetenzen (z. B. Umgang mit Institutionen, Bearbeitung von Anträgen – Ummeldung, Wohngeldanträge, Lohnsteuerkarten usw.). Gleichzeitig ist aber auch in dieser Phase die Beratung der Betriebe in pädagogischer Form geplant. Die Beantragung von Fördermöglichkeiten für ehemalige Teilnehmer mit Schwerbehinderung durch Integrationsfachdienste wird in Ausnahmefällen einbezogen.